Kitaplatz einklagen und Ihre Rechte durchsetzen
Sie haben intensiv nach einem Kitaplatz gesucht und keinen gefunden? Wenn Ihr Kind bald 1 Jahr alt wird oder schon älter ist und das zuständige Jugendamt trotz Aufforderung keinen Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt hat, dann sollten Sie jetzt aktiv werden . Sie können einen Kitaplatz einklagen bzw. Ihre sekundären Ansprüche vor Gericht durchsetzen lassen.




Kein Kitaplatz?
Immer mehr Eltern klagen Schadensersatz ein
Ihre Chancen auf einen Betreuungsplatz mit Widerspruch, Klage , Eilantrag und Beschwerde zu steigern,
Ihre Ihre Chancen auf einen Betreuungsplatz mit Widerspruch, Klage, Eilantrag und Beschwerde zu steigern,
Ihre Sekundäransprüche wie Schadenersatz und Verdienstausfall geltend zu machen und
Ihre alternative Kinderbetreuungskosten erstatten zu lassen.
Hinweis: Bei der Kitaplatz-Klage handelt es sich im juristischen Sinn nicht um eine eigentliche Klage, sondern um einen sogenannten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.
Kitaplatz einklagen: das Wichtigste zur Kitaplatz-Klage auf einen Blick
Der Gesetzgeber regelt Ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz mit dem sogenannten Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), speziell in § 24 Abs. 2, 3 SGB VIII.
Kinder haben seit dem 1. August 2013 mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein einklagbares Recht auf einen Kitaplatz oder einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter, einem Tagesvater oder bei der Großtagespflege.
Kinder haben von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieses Recht gilt bereits seit 1996.
Bis heute kann der Anspruch nicht flächendeckend eingelöst werden. In der Realität fehlen im Jahr 2023 bundesweit 378.000 Plätze – vor allem für die Kleinsten.
Wer keinen Kitaplatz bekommt, kann Sekundäransprüche und Schadenersatz einklagen.
Meine Leistungen: Widerspruch, Kitaplatz-Klage, Eilverfahren, Beschwerde & Sekundäransprüche
Ich lege Widerspruch ein, wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten.
Wenn Sie keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind bekommen, können Sie mit meiner Unterstützung einen Kitaplatz einklagen.
Ich klage für Sie im Eilverfahren, um zeitnah einen Kitaplatz oder einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter, einem Tagesvater oder einer Großtagespflege zu erlangen.
Ich reiche für Sie eine Beschwerde ein, wenn das Gericht den Eilantrag ablehnen sollte.
Wenn die Kitaplatz-Klage nicht zu einem Betreuungsplatz führt, können Sie sekundäre Ansprüche gelten machen. Dazu gehören Schadenersatz,Erstattung von Lohnausfall und die Übernahme privater Kinderbetreuungskosten.
Oft genügt ein Widerspruch durch Ihren Anwalt, um einen Kitaplatz zu erlangen bzw. Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kitaplatz einklagen: der Ablauf Schritt für Schritt
Sie müssen zuerst selbst nach einem Kitaplatz suchen, anschließend muss das Jugendamt die Suche übernehmen und einen Platz zuweisen. Wenn Ihr Kind keinen Betreuungsplatz erhält und Sie vom Jugendamt einen Ablehnungsbescheid erhalten, ist zuerst ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Bei ausbleibendem Erfolg können Sie Ihren Anspruch direkt gerichtlich geltend machen und einen Kitaplatz einklagen auch, um sich sekundäre Ansprüche wie Schadenersatz, Lohnausfall und die Übernahme privater Kinderbetreuungskosten zu sichern. Um Ihre Chancen auf einen Kitaplatz zu erhöhen, sollten Sie also Schritt für Schritt vorgehen:
selbstständig suchen
bei erfolgloser Suche das Jugendamt beauftragen
bei Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen
Kitaplatz Klage einreichen
Bei erfolgloser Klage die Alternativen prüfen
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Kitaplatz einklagen
Die Kosten einer Kitaplatz-Klage variieren je nach den unterschiedlichen Klagemöglichkeiten. Teilweise korrelieren sie auch mit der Höhe des Streitwerts. So kostet ein Eilantrag auf Zuweisung eines Kitaplatzes mithilfe eines Anwalts in der ersten Instanz circa 850 Euro und in der zweiten Instanz rund 1000 Euro, vorausgesetzt der Streitwert liegt bei 2.500 Euro.
Die tatsächlichen Kosten unterscheiden sich beim Kitaplatz einklagen je nach den erforderlichen rechtlichen Schritten, insbesondere wenn eine umfangreichere Schadensersatzklage eingereicht wird, die mehrere Tausend Euro kosten könnte. Im Falle einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung übernimmt diese gewöhnlich die Anwaltsgebühren.
Sie haben Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Ihrer Gemeinde bzw. Kommune, wenn Sie keinen zumutbaren Kitaplatz für Ihr Kind bekommen. Dies hat der Bundesgerichtshof im Oktober 2016 entschieden, vorausgesetzt sie ist für den Mangel verantwortlich.
Gerichte gehen derzeit davon aus, dass pauschale Angaben wie eine Wegstrecke von maximal 5 Kilometern zwischen Wohnort und Kita nur als Anhaltspunkt dienen kann. Der Grund: In Großstädten dauert die Fahrt bis zur Betreuungsstätte aufgrund des Verkehrsaufkommens oft sehr lange und im ländlichen Bereich lässt sich der Kindergarten teilweise nur mit einem Pkw erreichen. Daher beurteilen die Gerichte die Zumutbarkeit heute im Einzelfall und berücksichtigen je nach Bundesland unterschiedliche Kriterien. Zum Beispiel muss es in Berlin möglich sein, die Kita in weniger als einer halben Stunde zu erreichen oder sie muss auf dem Weg zur Arbeit liegen.
Wenn der Anspruch auf einen Kitaplatz besteht, kann eine vom Anwalt fachgerecht durchgeführte Klage nur aus zwei Gründen verloren werden:
- Fristen wurden nicht eingehalten oder
- vor der Klage wurde ein bedarfsgerechter Kitaplatz nicht angenommen.
Für weitere Fragen zum Thema Kitaplatz einklagen, wenden Sie sich gern an Ihren spezialisierten Anwalt.




