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Kitaplatz einklagen und Ihre Rechte durchsetzen

Sie haben intensiv nach einem Kitaplatz gesucht und keinen gefunden? Wenn Ihr Kind bald 1 Jahr alt wird oder schon älter ist und das zuständige Jugendamt trotz Aufforderung keinen Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt hat, dann sollten Sie jetzt aktiv werden . Sie können einen Kitaplatz einklagen bzw. Ihre sekundären Ansprüche vor Gericht durchsetzen lassen.

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Kein Kitaplatz?
Immer mehr Eltern klagen Schadensersatz ein

Ihre Chancen auf einen Betreuungsplatz mit Widerspruch, Klage , Eilantrag und Beschwerde zu steigern,

Ihre Ihre Chancen auf einen Betreuungsplatz mit Widerspruch, Klage, Eilantrag und Beschwerde zu steigern,

Ihre Sekundäransprüche wie Schadenersatz und Verdienstausfall geltend zu machen und

Ihre alternative Kinderbetreuungskosten erstatten zu lassen.

Hinweis: Bei der Kitaplatz-Klage handelt es sich im juristischen Sinn nicht um eine eigentliche Klage, sondern um einen sogenannten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.

Kitaplatz einklagen: das Wichtigste zur Kitaplatz-Klage auf einen Blick

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Der Gesetzgeber regelt Ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz mit dem sogenannten Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), speziell in § 24 Abs. 2, 3 SGB VIII.

Kinder haben seit dem 1. August 2013 mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein einklagbares Recht auf einen Kitaplatz oder einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter, einem Tagesvater oder bei der Großtagespflege.

Kinder haben von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieses Recht gilt bereits seit 1996.

Bis heute kann der Anspruch nicht flächendeckend eingelöst werden. In der Realität fehlen im Jahr 2023 bundesweit 378.000 Plätze – vor allem für die Kleinsten.

Wer keinen Kitaplatz bekommt, kann Sekundäransprüche und Schadenersatz einklagen.

Wichtig: Der Anspruch gilt mit dem Tag des 1. Geburtstags und nicht erst zum nächsten 1. August bzw. September, wie Jugendämter fälschlicherweise oft glaubhaft machen wollen.

Meine Leistungen: Widerspruch, Kitaplatz-Klage, Eilverfahren, Beschwerde & Sekundäransprüche

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Ich lege Widerspruch ein, wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten.

Wenn Sie keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind bekommen, können Sie mit meiner Unterstützung einen Kitaplatz einklagen.

Ich klage für Sie im Eilverfahren, um zeitnah einen Kitaplatz oder einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter, einem Tagesvater oder einer Großtagespflege zu erlangen.

Ich reiche für Sie eine Beschwerde ein, wenn das Gericht den Eilantrag ablehnen sollte.

Wenn die Kitaplatz-Klage nicht zu einem Betreuungsplatz führt, können Sie sekundäre Ansprüche gelten machen. Dazu gehören Schadenersatz,Erstattung von Lohnausfall und die Übernahme privater Kinderbetreuungskosten.

Oft genügt ein Widerspruch durch Ihren Anwalt, um einen Kitaplatz zu erlangen bzw. Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Übersicht des Prozesses, um einen Kitaplatz einzuklagen
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Kitaplatz einklagen: der Ablauf Schritt für Schritt

Sie müssen zuerst selbst nach einem Kitaplatz suchen, anschließend muss das Jugendamt die Suche übernehmen und einen Platz zuweisen. Wenn Ihr Kind keinen Betreuungsplatz erhält und Sie vom Jugendamt einen Ablehnungsbescheid erhalten, ist zuerst ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Bei ausbleibendem Erfolg können Sie Ihren Anspruch direkt gerichtlich geltend machen und einen Kitaplatz einklagen auch, um sich sekundäre Ansprüche wie Schadenersatz, Lohnausfall und die Übernahme privater Kinderbetreuungskosten zu sichern. Um Ihre Chancen auf einen Kitaplatz zu erhöhen, sollten Sie also Schritt für Schritt vorgehen:

1

selbstständig suchen

2

bei erfolgloser Suche das Jugendamt beauftragen

3

bei Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen

4

Kitaplatz Klage einreichen

5

Bei erfolgloser Klage die Alternativen prüfen

Schritt 1

Selbst nach einem Kindergartenplatz suchen

Melden Sie Ihr Kind in der Wunsch Kita in Ihrer Nähe förmlich in schriftlicher Form an. Bei einer Absage sollten Sie sich schriftlich für einen Platz in anderen Kindergärten bewerben Sie sind zur aktiven Mitwirkung verpflichtet und müssen Ihr Bemühen im Zweifelsfall belegen können, wenn Sie einen Kitaplatz einklagen möchten.

Schritt 1: Eigenständige Suche nach einem Kindergartenplatz
Schritt 2

Das Jugendamt mit der Suche beauftragen

Bleibt der Erfolg aus, müssen Sie sich beim zuständigen Jugendamt melden. Das Jugendamt hat die Aufgabe, Ihnen innerhalb von zwei bis drei Monaten einen Betreuungsplatz zuzuweisen. In der Folge wird Ihnen ein Kindergartenplatz zugewiesen oder Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid.

Schritt 2: Das Jugendamt mit der Suche beauftragen
Schritt 3

Bei Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen

Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt erhalten, müssen Sie gegen diesen innerhalb eines Monats in schriftlicher Form Widerspruch einlegen, um einen Kitaplatz einklagen zu können. Dabei ist das Einhalten von Fristen für die weiteren juristischen Schritte entscheidend.

Schritt 3: Widerspruch bei Ablehnungsbescheid einlegen
Schritt 4

Kitaplatz einklagen im Eilverfahren

Bei erfolglosem Widerspruch kann beim zuständigen Verwaltungsgericht im Eilverfahren ein Kitaplatz eingeklagt werden. Durch das Eilverfahren verkürzt sich das Gerichtsverfahren auf maximal 6 Wochen. Das Klageverfahren ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn in Ihrer zumutbaren Umgebung ein Kindergartenplatz verfügbar ist. Andernfalls nutzen Sie die Zeit besser, um direkt nach Alternativen zu suchen. Ich kann die Erfolgschancen für Sie einschätzen und Sie im Klageverfahren vertreten.

Schritt 4: Eilverfahren zur Einklagung eines Kitaplatzes
Schritt 5

Alternativen prüfen

Wenn auch mit einer Kitaplatz-Klage kein Platz in einer Kita gefunden wird, ist es Zeit für die Auseinandersetzung mit den Alternativen. In diesem Fall wird aus dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ein Kostenerstattungsanspruch, da Ihre Gemeinde dann für die Kosten der alternativen Betreuung aufkommen muss. Zur alternativen Betreuung gehören unter anderem private Kindergärten, Tagesmütter und Babysitter. Für die Erstattung müssen Sie die entstandenen Kosten transparent aufzeigen können und erklären, warum Sie einen selbst organisierten Betreuungsplatz nutzen mussten. Ich helfe Ihnen bei der Formulierung des juristisch fundiert begründeten Kostenerstattungsanspruchs. Haben Sie Fragen zum Thema Kitaplatz einklagen, oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung?

Schritt 5: Prüfung von Alternativen bei erfolgloser Klage

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Kitaplatz einklagen